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Meldung Firmpat*in
Hier kannst du ab sofort deinen Firmpaten/deine Firmpatin angeben. Du meldest sie dort, wo du auch die Firmvorbereitung mitmachst.
Wenn du mit 17 Jahren den Führerschein machen möchte, geht das in Deutschland nur mit einem „begleitenden Fahren“. Das bedeutet ein Mensch, der selber einen Führerschein besitzt, praktische Erfahrungen im Straßenverkehr hat, sich in der Straßenverkehrsordnung auskennt, fährt gemeinsam mit dir, um dir zur Seite zu stehen, bis du 18 Jahre alt wirst und genügend eigene Erfahrungen sammeln konntest.
Genauso ist es bei der Firmung mit dem Firmpaten oder der Firmpatin. Die Idee ist, dass Menschen, die selber eine Glaubenspraxis haben, sich der Kirche zugehörig fühlen und Lust haben, ihre Erfahrungen zu teilen, dich auf dem Weg im deinem Glauben zu begleiten. Deshalb muss dein Firmpate/deine Firmpatin selber getauft, gefirmt und Mitglied der katholischen Kirche sein.